Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Dienstag, den 24. November 2021 gelten in Verbindung mit den in Rheinland-Pfalz geltenden Warnstufen neue Bestimmungen bzgl. der Maskenpflicht. In Kurzform lautet die Regelung wie folgt:
In allen Schulen gilt in Warnstufe 2 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, jetzt auch AM PLATZ, jedoch nicht im Freien.
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Aktueller Stand der Fallzahlen
Den aktuellen Hygieneplan des Landes Rh.-Pf. finden Sie hier. (Bitte klicken!)