Warnstufe 2 – Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Dienstag, den 24. November 2021 gelten in Verbindung mit den in Rheinland-Pfalz geltenden Warnstufen neue Bestimmungen bzgl. der Maskenpflicht. In Kurzform lautet die Regelung wie folgt:

In allen Schulen gilt in Warnstufe 2 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, jetzt auch AM PLATZ, jedoch nicht im Freien.

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Aktuelle Meldung

Aktueller Stand der Fallzahlen

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