Fernunterricht / Anwesenheitspflicht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

Anwesenheitspflicht im Fernunterricht

 

Fernunterricht hat rechtlich gesehen den gleichen Stellenwert wie Präsenzunterricht.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Eltern darauf zu achten, dass die Kinder zu den vorgegebenen Zeiten am Fernunterricht teilnehmen.

Dazu kommt, dass Fernunterricht genauso bewertbar ist wie Präsenzunterricht.

Nimmt Ihr Kind nicht teil, kann die Leistung mit „ungenügend“ bewertet werden.

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, melden Sie es bei der Klassenleitung, damit diese die Information an die Fachkolleg*innen weitergeben kann.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Christian Wallner, Schulleiter