Änderung bei der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, dem 13. September 2021 gelten in Verbindung mit den in Rheinland-Pfalz geltenden Warnstufen neue Bestimmungen bzgl. der Maskenpflicht. In Kurzform lautet die Regelung wie folgt:

In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien.

Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz.

In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien

 

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Den aktuellen Hygieneplan des Landes Rh.-Pf. finden Sie hier. (Bitte klicken!)

Die Warnstufen stehen hier für Sie bereit. (Bitte klicken!)